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Datenschutz 2.0

... Datenschutz 2.0
      [DSG & DSGVO konforme Datensicherheit]

 

Mit der Inkraftsetzung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung am 25.Mai 2018 werden nicht nur großen Unternehmen, sondern eben auch den klein- und mittelständischen zahlreiche zusätzliche technische und & organisatorische Maßnahmen auferlegt. Damit Sie nicht weiter von Ihren Kern-Prozessen abgelenkt werden, unterstützen wir Sie als externer Dienstleistung skalierbar und nach Anforderung bei der Umsetzung dieser Zusatzmaßnahmen. Im Idealfall lässt sich der komplette Datenschutz Dienstleister und integrativ in ein Unternehmensmanagementsystem (QM/AMS/UMS/DS) implementieren.

Auch können wir den externen Datenschutzbeauftragen in Ihrem Unternehmen stellen.

Im Einzelnen können wir bei folgenden Punkten beratend und/oder umsetzend in Ihrem Unternehmen tätig werden:
 

  • Erfassung, Priorisierung sowie Analyse der Datenverarbeitungsprozesse in Ihrem Unternehmen mit Bezug auf personenbezogene Daten
  • Verfassen und Aktualisieren Ihrer Datenschutzrichtlinie und Datenschutzziele anhand eines integrativen Managementsystems
  • Formulierung und ggf. Überarbeitung Ihrer gesamten Einwilligungserklärungen
  • Umsetzung technisch-organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung bei Prozessen mit hohem Risiko für die Betroffenen (ggf. Hinzuziehung der Aufsichtsbehörde)
  • Neuverhandlung / Neuaufsetzen der ADV-Vereinbarungen mit Ihren (IT-) Dienstleistern
  • Erstellung und Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung
  • Erhöhung der Maßnahmen zur IT-Sicherheit gemäß Anforderungen des neuen Art. 32 DSGVO
  • Erstellung und Pflege eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Überprüfung und ggf. Einführung der Grundsätze Privacy by Design und Privacy by Default für die Entwicklung von Anwendungen und Prozessen
  • Transformation der Datenformate zur Erfüllung des Rechts auf Auskunftserteilung der betroffenen Personen
  • Erkennung von Datenpannen und Sicherstellung der fristgerechten Meldung (innerhalb 72 h) an die entsprechende Aufsichtsbehörde

 

 

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